... für deutsche Unternehmen
Messebeteiligungen werden durch die öffentliche Hand vor allem im Rahmen der Beschickung von Auslandsmessen begleitet (Auslandsmesseprogramme des Bundes und der Länder). Damit soll deutschen Unternehmen der Einstieg in ausländische Märkte erleichtert werden. Die Unterstützung erfolgt jedoch häufig nur, wenn die Beteiligung in Form eines Gemeinschaftsstandes stattfindet.
(Detaillierte Informationen in der Broschüre „Erfolgreiche Messebeteiligung: Spezial Auslandsmessen“)
Eine öffentliche Förderung von Messebeteiligungen im Inland erfolgt durch einzelne Bundesländer. Die Förderung ist in der Regel auf Fachmessen und auf bestimmte Wirtschaftszweige beschränkt. Wenn überhaupt, werden vor allem mittelständische Firmen unterstützt. Die Bundesregierung hat seit 2007 ein Programm, das jungen Technologieunternehmen die Beteiligung an internationalen Leitmessen in Deutschland erleichtert.
Ausführliche Informationen enthalten die Rubriken Ausstellerförderung, immer aktuell im Internet: www.auma.de