Schritt 6 – Exponate und Messestand

    Auswahl der Exponate

    Ausstellungsprogramm

    Das Ausstellungsprogramm ergibt sich aus der Beantwortung nachstehender Fragen:

    • Was ist wirklich NEU?

    • Was ist verbessert, der Konkurrenz überlegen?

    • Kann die gesamte Produktpalette gezeigt werden, oder sollen ausgewählte, anschaulich dargestellte Problemlösungen präsentiert werden?

    • Was muss unbedingt gezeigt werden?

    • Was muss besonders herausgestellt werden?

    • Welches Produkt entspricht dem künftigen Bedarf der Zielgruppe?

    • Wurde der aktuelle Trend (wirtschaftlich, technisch) berücksichtigt?

    • Stimmen Design, Farbgebung, Verpackung?

    • Sollen besondere Messemodelle angefertigt werden?

    • Was muss durch Texttafeln, Displays, Videos erläutert werden?

    • Können die Produkte praxisnah vorgeführt werden?

    • Welche Hilfs- und Betriebsmittel sind dafür notwendig (Strom, Gas, Druckluft)?

    • Wie viel Platz wird dafür benötigt?

    Die Liste der Exponate bestimmt dann den Platzbedarf und die Standkonzeption.

    Plagiate auf deutschen Messen

    Plagiate auf deutschen Messen

    Messen sind Spiegel des Marktes. Auf ihnen wird das Angebotsspektrum einer Branche konzentriert zusammengeführt. So geben Messen einen umfassenden Marktüberblick für die Besucher, aber auch für die Aussteller selbst. Der Vergleich der eigenen Produkte mit denen der Wettbewerber ist nirgendwo so leicht möglich wie auf Messen. Deshalb ist es nicht überraschend, dass Aussteller immer wieder gerade auf Messen erstmals von Plagiaten ihrer Produkte erfahren.

    Wann sind Nachahmungen rechtswidrig?

    In Deutschland gilt der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Das heißt, dass jedermann grundsätzlich fremde Erzeugnisse, Verfahren und Marken kopieren darf. Nur der Inhaber besonderer Schutzrechte kann Dritten den Nachbau und die gewerbliche Benutzung seines geschützten Produktes bzw. seiner geschützten Marke untersagen. Neben der Herstellung kann der Schutzrechtsinhaber auch den Vertrieb durch Dritte oder das bloße Anbieten oder Bewerben der nachgeahmten Produkte verbieten. Zudem kann er von dem Plagiator verlangen, die Schutzrechtsverletzung zu unterlassen und Schadensersatz für bereits vertriebene Ware fordern. Er hat einen Auskunftsanspruch über die Herkunft der Produkte und kann sogar die Vernichtung noch vorhandener Erzeugnisse erreichen.

    Was sind Schutzrechte?

    Zu den Schutzrechten gehören unter anderem:

    Patente: Sie werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Ein Patent räumt dem Erfinder für einen bestimmten Zeitraum das Recht ein, andere daran zu hindern, seine Erfindung zu gebrauchen, herzustellen, zu verkaufen oder zu importieren. Im Gegenzug muss der Erfinder die Einzelheiten seiner Erfindung in einer jedermann zugänglichen Patentschrift offen legen.

    Gebrauchsmuster: Wie beim Patent auch, muss der Gegenstand bei einer Gebrauchsmusteranmeldung neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Gebrauchsmuster können schneller und kostengünstiger als Patente eingetragen werden. Die Eintragung erfolgt allerdings ohne sachliche Prüfung auf Neuheit und das Vorliegen eines erfinderischen Schritts. Daher kann es sich bei dem eingetragenen Gebrauchsmuster um ein „Scheinrecht“ handeln, das sich im Konfliktfall nicht durchsetzen lässt.

    Marken: Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter, Abbildungen oder Aufmachungen, geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

    Eingetragenes Design: Eingetragene Designs schützen die Farb- und Formgebung von industriell oder handwerklich herstellbaren Erzeugnissen. Wie beim Gebrauchsmuster auch, prüft das Deutsche Patent- und Markenamt allerdings nicht, ob das angemeldete Muster tatsächlich die materiellen Schutzvoraussetzungen (insbesondere Neuheit und Eigenart) erfüllt.

    Für viele Messen in Deutschland kann eine sog. Ausstellungspriorität bei der Anmeldung von Gebrauchsmustern, Marken und eingetragenen Designs beansprucht werden. Meldet ein Aussteller nach einer solchen Messe gewerbliche Schutzrechte an einem von ihm gezeigten Exponat beim DPMA an, stellt in dem Fall der erste Messetag den die Schutzrechte begründenden Anmeldetag beim DPMA dar. Hierfür muss dem DPMA zusammen mit den Anmeldeunterlagen eine von der Messeleitung bei Messebeginn angefertigte Ausstellungsbescheinigung übermittelt werden. Voraussetzung ist außerdem, dass die Anmeldung der Schutzrechte innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Zurschaustellung erfolgt. Die betreffenden Messen werden regelmäßig im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

    Was kann ich bereits vor Messebeginn tun?

    Bereits im Vorfeld einer Messe können Sie Maßnahmen ergreifen, um später böse Überraschungen zu vermeiden. Hierzu sollten Sie sich zunächst mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Um ein Produkt bzw. eine Marke überhaupt wirksam vor Nachahmern zu schützen, müssen Sie hierfür ein Schutzrecht haben. Alle Unterlagen, die nachweisen, dass Sie der Schutzrechtsinhaber sind (Originale oder beglaubigte Kopien der Schutzrechtsurkunde sowie gegebenenfalls bereits erwirkte Unterlassungserklärungen oder Urteile gegen den Plagiator) sollten Sie zur Messe mitbringen. Vergewissern Sie sich ferner, dass Sie mit einem Rechtsanwalt am Ort der Veranstaltung notfalls auch am Wochenende Kontakt aufnehmen können. Wenn Ihnen konkrete Informationen vorliegen, dass ein Wettbewerber Nachahmungen Ihrer geschützten Produkte ausstellen will, können Sie bereits vor der Messe einen Antrag auf Einleitung eines Grenzbeschlagnahmeverfahrens stellen. Im Wege der Grenzbeschlagnahme können die Zollbehörden dann, schutzrechtsverletzende Waren – auch bereits nachdem sie die Grenze überschritten haben – aus dem Verkehr ziehen.

    Was kann ich während der Messe tun?

    Wenn Sie auf einer Messe feststellen, dass Plagiate Ihrer geschützten Produkte ausgestellt werden, können Sie zunächst dem Nachahmer mit Unterstützung

    Ihres Anwaltes eine Abmahnung zuleiten und ihm die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung anbieten. Falls der Nachahmer eine solche Erklärung nicht unterschreiben will, können Sie dem Plagiator mit Hilfe einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung die Ausstellung der schutzrechtsverletzenden Produkte untersagen.

    Was kann ich tun, wenn ich kein Schutzrecht habe?

    Ausnahmsweise kann die Nachahmung von Waren auch ohne hierfür bestehende Schutzrechte aufgrund der Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb rechtswidrig sein. Dies setzt voraus, dass ein Unternehmer ein Produkt eines Mitbewerbers mit wettbewerblicher Eigenart nachahmt und auf dem Markt anbietet. Darüber hinaus müssen besondere Umstände vorliegen, die das Verhalten des Unternehmers als unlauter erscheinen lassen. Nur wenn diese engen Voraussetzungen vorliegen, wird der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit durch diesen wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz durchbrochen.

    Was kann der Messeveranstalter tun?

    Die Messeveranstalter in Deutschland unterstützen Sie gerne dabei, dass Ihr Messeauftritt ein Erfolg wird. Bevor es zu juristischen Auseinandersetzungen auf dem Messegelände kommt, sollten Sie deshalb den Veranstalter informieren. Nur so kann er als Vermittler einen Streit schlichten. Allerdings kann der Veranstalter nicht Ihre Rechte gegenüber Dritten geltend machen, da er selbst nicht Inhaber der Schutzrechte ist. Daher kann er grundsätzlich, solange ihm kein vollstreckbarer Titel vorgelegt wird, keine Stände von Ausstellern schließen.

    Weitere Informationen unter:

     

    Rahmenprogramm

    Rahmenprogramm

    Während einer Reihe von Fachmessen können im Rahmen eines Programms von Aussteller-Fachvorträgen eigene Firmenreferate zu bestimmten Produkten oder Verfahren gehalten werden. Diese Vorträge sind rechtzeitig anzumelden. Es gibt sowohl kostenfreie als auch kostenpflichtige Vortragsslots. Auch an Sonderschauen zu bestimmten Themen kann sich der Aussteller mit Exponaten beteiligen. Diese Sonderschauen werden zumeist gesondert ausgeschrieben und firmenneutral organisiert.

    Messestand

    Messestand

    Der Messestand als Visitenkarte des Unternehmens sollte in Größe und Ausstattung den ausgestellten Produkten und der Bedeutung des Unternehmens entsprechen.

    Die kundengerechte Präsentation der Exponate steht im Vordergrund. Der Messestand soll Auge und Ohr ansprechen und kann durchaus auch an die emotionale Seite des Besuchers appellieren.

    Ein Messestand kann:

    • beeindrucken – ohne protzig zu sein

    • bescheiden wirken – ohne ärmlich/geizig auszusehen

    • einladend sein – ohne aufdringlich zu erscheinen

    • sachlich erscheinen – aber nicht abweisend

    • Show sein – aber ohne Rummel

    Funktionsbereiche

    Funktionsbereiche eines Messestandes

    Jeder Stand, ob groß oder klein, gliedert sich in drei Funktionsbereiche, die die Gesamtgröße des Standes bestimmen:

    • Präsentationsfläche
      Flächen für Exponate, Infotafeln, Video, Vorführungen und Aktionen.

    • Besprechungsbereiche
      Sitzgruppen, geschlossene Kabinen oder eine Beratungslandschaft

    • Nebenräume
      Küche, Lager, Prospektraum, Garderobe, technische Nebenräume, Personalräume, Serviceräume (Büro)

    Stand-Arten und Standlage

    Stand-Arten

    Der Reihenstand ist die vom Mietpreis her günstigste Variante, für die drei weiteren Standarten werden Zuschläge erhoben.

    • Reihenstand
      Der Reihenstand ist ein einseitig nur nach einem Gang hin offener Stand, der neben weiteren Reihenständen steht (seltener auch zweiseitig offen zu zwei parallel verlaufenden Gängen).

    • Eckstand
      Ein Eckstand liegt am Ende einer Reihe und ist nach zwei Seiten, dem Gang und dem Quergang, offen. Da der Eckstand an zwei Gängen liegt, ist mit einer hohen Besucherfrequenz zu rechnen.

    • Kopfstand
      Der Kopfstand am Ende einer Reihe ist nach drei Seiten offen. Er ist qualitativ den vorgenannten Standtypen überlegen, da er bei richtiger Nutzung repräsentativ und einladend wirkt.

    • Blockstand
      Der Blockstand (oder Inselstand), die teuerste Standart, ist rundum von Besuchergängen umgeben und erreicht durch die Alleinstellung einen hohen Aufmerksamkeitswert.

    • Freigeländestand
      Ein Messestand im Freigelände wird für sehr große Produkte (z.B. Naturwerkstein-Blöcke) gewählt oder für komplette Anlagen und Maschinen (Baumaschinen), die in praxisnahem Betrieb gezeigt werden.


    Standlage

    Die Aufplanung der Hallen (Standflächen und Gänge) durch den Veranstalter berücksichtigt die technische Infrastruktur, die erwartete Besucherzahl (Breite der Gänge) und die Rundgangqualität (Besucherführung).

    Für die Lage des Standes sind vom Veranstalter Kriterien vorgegeben:

    • Gelände- und Hallenaufteilung

    • Branchen- und Produktaufteilung

    • Infrastruktur

    Die genaue Platzierung kann hinsichtlich der Lage und der Nachbarfirmen (Wettbewerber) vorab mit der Messegesellschaft abgestimmt werden. Bei Folgeveranstaltungen bekommt der Aussteller in der Regel die gleiche Platzierung, wenn er zum Messeschluss eine Option darauf abgibt.

    Skizze Stand-Arten

    Standbau

    Standbau

    Anhand der Beteiligungsziele, der Exponatliste, des Platzbedarfs und des Etats wird die Planung des Messestandes konkretisiert.

    Dazu gehören folgende Entscheidungen:

    • Miete, Leasing oder Kauf des Standes

    • Standbauweise

    • Eigenbau oder Auftragsvergabe

    • Realisierungsphase

    Für Firmen, die erstmals eine Messe beschicken, kommt vor allem die Miete eines Standes in Frage. Wenn genügend Erfahrungen vorliegen und Messen kontinuierlich beschickt werden sollen, sind weitere Überlegungen hinsichtlich Kauf oder Leasing angebracht. Auch ist ein Mietstand mit dem geringsten organisatorischen Aufwand verbunden.

    Die Veranstalter bieten selbst oder über Vertragsfirmen Systemstände zum Mieten in unterschiedlichen Größen und mit einer Grundausstattung an, die mit weiteren Mietmöbeln oder eigener Ausstattung ergänzt werden kann. In der Miete ist der Auf- und Abbau bereits enthalten.

    Standarchitektur

    Standarchitektur

    Da für Besucher nur die Präsentations- und Besprechungsflächen sichtbar sind, konzentriert sich das architektonische Konzept im Wesentlichen auf diese beiden Bereiche.

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Messebesucher über vier Stufen zum Gespräch kommt:

    • er orientiert sich

    • er informiert sich

    • er lässt sich etwas zeigen oder vorführen

    • er will kommunizieren

    Das heißt für das Standkonzept:

    • Der Messestand muss dem Messebesucher ein Ordnungsschema zu seiner Orientierung anbieten. Produktbereiche und Exponatgruppen müssen schnell erfasst werden können.

    • Das dazugehörige verbale und visuelle Informationsangebot muss durch klare und präzise Aussagen eine optimale Übertragung zum Messebesucher sicherstellen.

    • Da die Demonstration der Exponate die visuelle Information ermöglicht, muss das praktische Kennenlernen der Produktvorteile die visuell aufgenommene Information übertreffen und zur unmittelbaren Kommunikation führen.

    • Der so entstandene persönliche Kontakt, die Kommunikation, muss das Bild über das Produkt und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens abrunden und soll den Kaufentschluss fördern.

    Standgestaltung- und ausstattung

    Standgestaltung und –ausstattung

    Die Standgestaltung sorgt dafür, dass der Stand eine firmentypische, möglichst unverwechselbare Optik bekommt. Prestigedenken oder architektonische Experimente sind fehl am Platze. Die Augen vermitteln die meisten Informationen. Ob ein Exponat betrachtet oder eine Schrift gelesen wird, immer wird zuerst gesehen, ehe es möglich ist, im Detail zu erkennen. Wer zeigt, anbietet oder wirbt, muss sein Angebot sichtbar machen.

    Präsentation der Exponate

    Alle Produkte müssen ins rechte Licht gerückt werden. Je attraktiver die Exponate präsentiert werden, umso eher wird die Aufmerksamkeit der Besucher gewonnen. Es ist besser, Klasse statt Masse zu zeigen. Am wichtigsten ist die deutliche Herausstellung des Nutzens für den Anwender. Eine Präsentation muss vom Betrachter, vom Messebesucher aus gesehen werden, der Aussteller muss sich dazu in dessen Sichtweise hineinversetzen

    Einrichtung

    Mobiliar und Inventar für den Präsentations- und Besprechungsbereich sollten formal, farblich und qualitativ angepasst sein

    Beleuchtung

    Die Beleuchtung ist Teil der gesamten Standkonzeption. Unterschieden wird zwischen allgemeiner Standbeleuchtung (Besprechungs- sowie Nebenbereich) und Objektbeleuchtung (Präsentationsbereich). Effektbeleuchtung dagegen ruft einen zusätzlichen Reiz hervor.

    Grafische Gestaltung und Informationsquellen

    Grafische Gestaltung und Informationsmedien

    Die Visualisierung von Informationen durch Farbe und grafische Mittel ist Teil der Standgestaltung.

    Der Interessent soll den gesuchten Stand in der Halle so schnell wie möglich finden. Zur Fernkennung gehören neben der Größe und Lage des Standes die Positionierung des Firmenlogos und die firmenspezifische Farbgestaltung.

    Standaufbau und Standabbau

    Architektur, Lage, Gestaltung und technische Einrichtungen des Standes sowie die Ausstellungsobjekte bestimmen den Verlauf und die Kosten des Standauf- und -abbaus.

    Ein messeerfahrener Mitarbeiter des Ausstellers sollte den termin- und kostengerechten Standaufbau durch eigene oder externe Kräfte überwachen.

    Grundsätzlich sollte in der Aufbauphase des Ausstellungsprogramms nichts mehr geändert und Geräte nicht erst am Stand fertiggestellt bzw. ausprobiert werden. Ein Messestand ist kein Entwicklungslabor, kein Produktionsbetrieb und auch keine Änderungsschneiderei.

    Häufig ist die Abbauzeit wegen nachfolgender Veranstaltungen knapp bemessen. Daher muss auch die Räumung der gemieteten Standfläche organisatorisch gut vorbereitet sein.

    Umweltverträglichkeit

    Umweltverträglichkeit

    Nachhaltiges Handeln bedeutet nicht, dass man auf einen individuellen und kreativen Stand verzichten muss. Es erfordert aber frühzeitige Planung. In Zusammenarbeit mit einem geeigneten Messestandgestalter, der auch für umweltverträgliche Planungen und Bauweisen qualifiziert ist, entsteht der passende Stand.

    Es gilt:

    • Beratung durch geeignete Messebau-Unternehmen

    • effiziente Gestaltung und Vorfertigung des Standes

    • Modulbauweise bei konventionellem und individuellem Bau von Messeständen

    • wiederverwendbare und raumsparende Transportsysteme einsetzen

    • Lagerungsmöglichkeiten für Transportverpackungen schaffen und nutzen

    • ökologischer und ökonomischer Vergleich zwischen Kauf/Mietstand