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Nutzungsbedingungen
1.
Die AUMA Toolbox ist eine Applikation, die lokal in Ihrem Browser ausgeführt wird. Wenn Sie sich nicht registrieren, werden die von Ihnen eingegebenen Daten lokal in Ihrem Browser gespeichert. Zum lokalen Speichern verwendet die AUMA Toolbox die Funktion Web Storage (auch DOM Storage genannt), die alle modernen Browser unterstützen. Wo und wie die Daten konkret im Dateisystem Ihres Geräts gespeichert werden, unterscheidet sich von Browser zu Browser (wenn Sie sich für die technischen Details interessieren, ist der Artikel Web Storage der Wikipedia ein guter Ausgangspunkt). Je nach Browser werden die Daten im Web Storage jedoch beim Löschen der Browser-Chronik entfernt.
Deshalb bietet die AUMA Toolbox auch die Möglichkeit, Daten extern zu sichern: Wenn Sie sich in der AUMA Toolbox für eine Registrierung entscheiden, werden Ihre Daten auf unserem Server gespeichert. Das hat den Vorteil, dass Sie von jedem beliebigen Gerät auf die Daten zugreifen und sie bearbeiten können. Die Daten stehen Ihnen somit unabhängig vom jeweiligen Browser und Endgerät zur Verfügung.
2.
Die Nutzung der AUMA Toolbox ist kostenlos. Auch die Registrierung ist für Sie mit keinen Kosten verbunden.
3.
Der AUMA gibt Daten von Nutzern der AUMA Toolbox nicht an Dritte weiter.
4.
Der AUMA übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit oder permanente Bereitstellung der Applikation. Ferner behält sich der AUMA vor, den Umfang der Applikation zu ändern.
5.
Der AUMA haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Applikation entstehen. Insbesondere haftet der AUMA nicht für den Verlust von Unternehmensdaten, die der Nutzer beim Gebrauch der Applikation eingegeben hat. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, haftet der AUMA nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der AUMA und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.